Krebsvorsorge

Wichtig zu wissen ist, dass alle Frauen ab dem Alter von 20 Jahren weiterhin Anspruch auf eine jährliche körperliche Krebsfrüherkennungsuntersuchung – umgangssprachlich auch Krebsvorsorge genannt – in frauenärztlichen Praxen haben. Die jährliche Untersuchung zur Früherkennung von Veränderungen im äußeren Genitalbereich, am Gebärmutterkörper, den Eierstöcken und der Brüste (ab dem Alter von 30 Jahren) bleibt bestehen!

Ab 2020 wird nur die Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs neu organisiert. Die Untersuchungsangebote zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs sind dann abhängig vom Alter der Frau:

  • Frauen zwischen 20 und 34 Jahren können – wie bislang – einmal jährlich eine zytologische Untersuchung mittels des sogenannten Pap-Tests wahrnehmen. Dabei wird ein Abstrich vom Gebärmutterhals entnommen und auf veränderte Zellen untersucht.
    Je nach Ergebnis können sich weitere Untersuchungen anschließen: eine weitere zytologische Untersuchung, ein Test auf genitale Infektionen mit humanen Papillomaviren (HPV-Test) oder eine Kolposkopie (Spiegelung mit einem speziellen Mikroskop) des Gebärmuttermundes.
  • Frauen ab dem Alter von 35 Jahren wird im Rahmen der jährlichen Vorsorge zukünftig nur alle drei Jahre – dann aber eine Kombinationsuntersuchung (Ko-Testung) –, bestehend aus Pap-Abstrich und HPV-Test, angeboten. Ein vom Gebärmutterhals entnommener Abstrich wird hierbei sowohl auf HP-Viren als auch auf Zellveränderungen untersucht.
    Je nach Ergebnis können sich weitere Untersuchungen anschließen: eine weitere Ko-Testung oder eine Kolposkopie des Gebärmuttermundes.
  • Gesetzlich kranken versicherte Frauen im Alter von 20 bis 65 Jahren werden zukünftig alle 5 Jahre persönlich und regelmäßig durch eine Patienteninformation über dieses Progamm zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs informiert.
  • Die Krebsfrüherkennungsuntersuchungen können von Frauen jedoch unabhängig von den Anschreiben der Krankenkassen und über das 65. Lebensjahr hinaus in Anspruch genommen werden.
  • Die jährliche Untersuchung zur Früherkennung von Veränderungen im äußeren Genitalbereich, am Gebärmutterkörper, den Eierstöcken und ab 30 der Brüste bleibt bestehen!

Alle Frauen haben ab dem Alter von 20 Jahren neben den genannten Tests zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs zudem Anspruch auf eine jährliche klinische Untersuchung. Für diese körperliche Untersuchung ergeben sich keine organisatorischen Veränderungen – sie können weiterhin jährlich wahrgenommen werden.
Beide Untersuchungen, die körperliche Krebsfrüherkennungsuntersuchung und die Untersuchung auf Gebärmutterhalskrebs, werden in der Regel zusammen an einem Termin in den Praxen durchgeführt. Bei Fragen können sich Frauen auch an ihren Arzt bzw. ihre Ärztin wenden.

Quelle: https://www.frauenaerzte-im-netz.de/aktuelles/meldung/die-jaehrliche-krebsfrueherkennung-in-gynaekologischen-praxen-bleibt-bestehen/

Quelle: https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen/774/